Gesetze / Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder

NEhelG

§ 2

Unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater anzusehen ist, wird auch für Rechtsverhältnisse, die sich nach dem bisher geltenden Recht bestimmen, nach den Vorschriften dieses Gesetzes beurteilt.

§ 1 § 3