Gesetze / NLPosV 2012 · BGBl I 2012, 2699
Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen
15 Normen · ausgefertigt 17.12.2012 · Änderungen
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Form und Inhalt der Mitteilungen
- § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
- § 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers
- § 4 Benennung einer Kontaktperson
- Abschnitt 3 · Übermittlung der Mitteilungen
- § 5 Art und Weise der Übermittlung
- § 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
- § 7 Dauer der Speicherung
- Abschnitt 4 · Veröffentlichung im Bundesanzeiger
- § 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
- § 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
- § 10 Übermittlung der Daten
- Abschnitt 5 · Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- § 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
- § 12 Eignung des Dritten
- § 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
- Abschnitt 6 · Aufsichtsbefugnisse
- § 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers
- Abschnitt 7 · Schlussvorschrift
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten