Gesetze / NLPosV 2012 · BGBl I 2012, 2699

Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen

15 Normen · ausgefertigt 17.12.2012 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. Abschnitt 2 · Form und Inhalt der Mitteilungen
  5. § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Mitteilungspflicht
  6. § 3 Angaben zur Person des Positionsinhabers
  7. § 4 Benennung einer Kontaktperson
  8. Abschnitt 3 · Übermittlung der Mitteilungen
  9. § 5 Art und Weise der Übermittlung
  10. § 6 Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren
  11. § 7 Dauer der Speicherung
  12. Abschnitt 4 · Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  13. § 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
  14. § 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
  15. § 10 Übermittlung der Daten
  16. Abschnitt 5 · Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
  17. § 11 Mitteilung und Veröffentlichung durch Dritte
  18. § 12 Eignung des Dritten
  19. § 13 Pflichterfüllung bei Einschaltung eines Dritten
  20. Abschnitt 6 · Aufsichtsbefugnisse
  21. § 14 Befugnisse der Bundesanstalt gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers
  22. Abschnitt 7 · Schlussvorschrift
  23. § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten