Gesetze / Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile
NSUnrUrtBesG§ 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile
NSUnrUrtBesGDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.