Gesetze / Namensänderungsgesetz NamÄndG § 13 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 18.03.2021. Zur aktuellen Fassung → Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung ... dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.