Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz
NatPHHarzV§ 11 Vorrang dieser Verordnung
Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen Beschlüsse, Verordnungen oder Anordnungen für dieses Gebiet vor.