Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund

NatPJasmundV

§ 9 Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege,
2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
§ 8 § 10