Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark"
NatPMüritzV§ 1 Festsetzung
(1) Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.
(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".