Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark"

NatPMüritzV

§ 1 Festsetzung

(1) Die in § 2 näher bezeichnete Seenlandschaft östlich der Müritz wird als Nationalpark festgesetzt.

(2) Der Nationalpark erhält die Bezeichnung "Müritz-Nationalpark".

§ 2