Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz
NatPsSchweizV§ 11 Vorrang dieser Verordnung
Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen Beschlüsse, Verordnungen oder Anordnungen für dieses Gebiet vor.