Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz

NatPsSchweizV

§ 9 Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei

1.
der Aufstellung von Bauleitplänen
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer.
§ 8 § 10