Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Vessertal"

NatSGVessertalV

§ 9 Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
§ 8 § 10