Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin

NaturwMechAusbV 2003

§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Maschinenbearbeitungstechnik,
2.
Schleiftechnik und
3.
Steinmetztechnik

gewählt werden.

§ 1 § 3