Gesetze / Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar
NeckarSchlBetrZV 2021§ 3 Ausnahmen
Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.