Gesetze / Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar

NeckarSchlBetrZV 2021

§ 3 Ausnahmen

Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.

§ 2 § 4