Gesetze / Verordnung zur Bekämpfung von Nelkenwicklern NelkenwV § 3 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 19.10.2023. Zur aktuellen Fassung → Das Züchten und Halten von Nelkenwicklern sowie das Arbeiten mit diesen Schadorganismen sind verboten.