Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen

NeustädterBuchtFzgV 2021

§ 7

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2024 außer Kraft.

§ 6