Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen
NeustädterBuchtFzgV§ 5
Wird das Nichteinhalten des Grenzwertes festgestellt, hat der Eigner des Fahrzeuges die Kosten der Messungen zu tragen.
Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen
NeustädterBuchtFzgVWird das Nichteinhalten des Grenzwertes festgestellt, hat der Eigner des Fahrzeuges die Kosten der Messungen zu tragen.