Gesetze / Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen

NeustädterBuchtFzgV

§ 7

Diese Verordnung tritt am 01. April 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.

§ 6