Gesetze / Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen NiSV § 4 (zukünftig in Kraft) Historische Fassung — Stand 31.12.2020 bis 31.12.2021. Zur aktuellen Fassung → Für diese Norm liegt kein Text vor zum Stichtag 2020-12-31.