Gesetze / Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
NotAktVV§ 32 Erbvertragssammlung
Erbverträge, deren besondere amtliche Verwahrung ausgeschlossen wurde, werden nach der Nummernfolge der Eintragungen im Urkundenverzeichnis in der Erbvertragssammlung verwahrt.