Gesetze / Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

NotAktVV

§ 32 Erbvertragssammlung

Erbverträge, deren besondere amtliche Verwahrung ausgeschlossen wurde, werden nach der Nummernfolge der Eintragungen im Urkundenverzeichnis in der Erbvertragssammlung verwahrt.

§ 31 § 33