Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

OSGVSTV_G_2005

§ 1

Dem am 2. Mai 2005 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2