Gesetze / Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

OlympSchG

§ 10 Inkrafttreten

§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

§ 9