Gesetze / OpfBG · BGBl I 2021, 750, 757

Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag

9 Normen · ausgefertigt 09.04.2021 · Änderungen

  1. § 1 Stellung, Aufgaben und Befugnisse
  2. § 2 Berichtspflichten
  3. § 3 Anrufung der oder des Opferbeauftragten
  4. § 4 Zusammenarbeit mit öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
  5. § 5 Wahl der oder des Opferbeauftragten und Amtszeit
  6. § 6 Rechtsstellung der oder des Opferbeauftragten
  7. § 7 Verschwiegenheitspflicht, Berufsbeschränkung
  8. § 8 Sitz der oder des Opferbeauftragten, Beschäftigte, Haushalt
  9. § 9 Amtsbezüge, Versorgung