Gesetze / Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

OrdenErl 4

Art 4

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der Goethe-Medaille und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.

Art 3