Gesetze / Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

OrdenErl

Art 2

Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:

1.
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
2.
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,
3.
Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,
4.
Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.
Art 1 Art 3