Gesetze / Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
OrdenErlArt 4
Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das
Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen
als Ehrenzeichen an.