Gesetze / Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

OrdenErl

Art 4

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das

Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen

als Ehrenzeichen an.

Art 3 Art 5