Gesetze / Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland
OrdenErsUrkAnOSchlußformel
Der Bundesminister des Innern
Gesetze / Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland
OrdenErsUrkAnODer Bundesminister des Innern