Gesetze / Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
OrdenNachwV§ 24 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
OrdenNachwVDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.