Gesetze / Orgelbauer-Ausbildungsverordnung OrgAusbV § 6 Ausbildungsplan Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2019. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.