Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“

OrtedtDGStiftG

§ 14 Dienstsiegel

Die Stiftung führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“.

§ 13 § 15