Gesetze / Orthopädieausbildungsverordnung

OrthAusbVO

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte

1.
Prothetik,
2.
Individuelle Orthetik oder
3.
Individuelle Rehabilitationstechnik.
§ 2 § 4