Gesetze / Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter
OrthVersorgUVV§ 10
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
Gesetze / Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter
OrthVersorgUVV(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)