Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung
PAPO§ 24 Ausbildungsgang
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes findet einheitlich im Rahmen eines Ausbildungsgangs statt. Dieser gliedert sich in fünf Ausbildungssemester mit einer Dauer von jeweils sechs Monaten.