Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Personalausweiszuständigkeitsverordnung
PAuswZustV§ 1 Zuständigkeit
Personalausweisbehörden sind
die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche
Ordnungsbehörden.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Personalausweiszuständigkeitsverordnung
PAuswZustVPersonalausweisbehörden sind
die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche
Ordnungsbehörden.