Gesetze / Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
PBefGÄndG 6Art 4
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
PBefGÄndG 6Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.