Gesetze / Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
PKDBSa§ 61 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beitrags- und Erstattungsforderungen sowie für alle Kassenleistungen ist Köln.