Gesetze / Pandemiekosten-Erstattungsverordnung PKEV 2022 § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 02.04.2022 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.