Gesetze / Pandemiekosten-Erstattungsverordnung PKEV § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 25.09.2021 bis 01.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.