Gesetze / Kontrollgremiumgesetz

PKGrG

§ 12a Übergangsregelung

Bei der Berechnung der Amtszeit nach § 5b Absatz 1 Satz 1 ist der bisher in dem Amt als die oder der Ständige Bevollmächtigte in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis verbrachte Zeitraum anzurechnen.

§ 12 § 13