Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik und Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Certified Process Manager - Electric/Electronics)
PMElekPrV§ 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
(1) Der Prüfungsteil „Prozess- und Projektmanagement“, die zwei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben“ sowie die Situationsaufgabe im Prüfungsteil „Personalmanagement“ sind gesondert zu bewerten.
(2) Aus den Punktebewertungen der beiden Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben“ ist das arithmetische Mittel zu bilden.
(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
(4) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus
(5) Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige Stelle zwei Zeugnisse aus. Im ersten Zeugnis wird der Erwerb dieses Fortbildungsabschlusses bescheinigt mit der Angabe
Im zweiten Zeugnis werden darüber hinaus mindestens angegeben:
Jede Freistellung nach Satz 3 Nummer 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.