Gesetze / Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST

POSTDIENSTErnAnO 1991

II.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.