Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisangabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisangabenverordnung

POWiZV

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von

Zuständigkeiten nach dem Preisgesetz und nach dem Gesetz über

Ordnungswidrigkeiten vom 21. Januar 1992 (GVBl. II S. 80) außer Kraft.

Potsdam, den 10. Oktober 1994

Die Landesregierung des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Manfred Stolpe

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und

Verkehr

Hartmut Meyer

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und

Technologie

Walter Hirche

§ 4