Gesetze / Pflegepersonalbemessungsverordnung
PPBVAnlage 4 (zu § 13 Absatz 2 Satz 1) Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen der speziellen Pflege
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 43 - 47)
| I. Leistungsbereich OP, invasive Maßnahmen, akute Krankheitsphase, dauernde Bedrohung | |||
|---|---|---|---|
| Altersgruppe | Leistungsstufe | Art der Leistung | Zuordnungsmerkmal/Maßnahme |
| F, K und J | KS1 | Grundleistungen | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden |
| KS2 | Erweiterte Leistungen | Vitalzeichenkontrolle und Krankenbeobachtung mit Erhebung von mindestens 24 Parametern* täglich | |
| Aufwendiges Versorgen von Ableitungs- und Absaugsystem/-en (Versorgen von Trachelakanüle oder Bulau-Drainage/-n, häufiges Absaugen, Legen oder Wechseln einer Magensonde, Legen eines Blasenkatheters, Wechsel einer Stomaplatte, engmaschige Kontrollen von Ableitungsmengen) | |||
| Pflegespezifische physikalische Maßnahmen 3 – 5 x täglich, z. B.: • Inhalation, Wadenwickel oder • Medizinisches Voll-/Teilbad (nach ärztl. Anordnung) 1 x tägl.mind. 20 Minuten | |||
| KS3 | Besondere Leistungen | Vitalzeichenkontrolleund Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden, z. B.: • Kontinuierliche Monitorüberwachung und engmaschige Krankenbeobachtung, z. B. nach Fieberkrampf, oder • stündliche GCS-Erhebung oder • postoperativ z. B. 2 stdl. Vitalparameter Puls, Atmung, RR und Kontrolle von Ausscheidung, Wundbett und Motorik, Durchblutung und Sensibilität (MDS) | |
| Pflegespezifische physikalische Maßnahmen mindestens 6 x tägl., z. B.: • Inhalation • Wickel, Auflagen, Aromatherapie • medizinisches Vollbad (nach ärztl. Anordnung) mind. 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) | |||
| KS4 | Hochaufwendige Leistungen | Vitalzeichenkontrolleund Krankenbeobachtung zum Erkennen einer akuten Bedrohung fortlaufend innerhalb von 24 Stunden bei Zeichen einer respiratorischen Beeinträchtigung oder bei Vorhandensein eines Tracheostomas und bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste): • kontinuierliche Monitorüberwachung/Pulsoximetrie und mindestens 2-stdl. Beurteilung und Dokumentation des Atemmusters oder • 1-stdl. Dokumentation von Puls und Atmung (ohne Monitor), Beurteilung der Atmung und atemtherapeutische Leistungen mit einem Zeitaufwand von mindestens 30 Minuten wie: – Absaugen von Schleim aus Tracheostoma oder Nase, Mund, Rachen oder – Anleitung von Eltern und Angehörigen im Umgang mit Absaugsystemen oder in der Tracheostomapflege oder – Anleitung zum Wechsel der Trachealkanüle | |
| Pflegespezifische physikalische Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe oder Sekretmobilisation und Verbesserung der Belüftung der Atemwege in an die Bedürfnisse des Patienten angepasster Kombination mindestens 90 Minuten tägl. (Summe kann addiert werden) bei Pneumonierisiko durch Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder bei Zeichen einer respiratorischen Beeinträchtigung: • Inhalation oder • Vibrationsbehandlung des Thorax oder • Wickel/Auflagen/Umschläge oder • Maßnahmen der Atemtherapie: Anleiten und Beaufsichtigen von in- und Exspirationsübungen mit entsprechenden Hilfsmitteln (z. B.: Kontaktatmung) oder • Anleiten von Eltern/Bezugsperson in Techniken zur Sekretmobilisation beim Patienten (z. B. autogene Drainage, Drainagelagerung) oder • Speziallagerung zur Ventilations- und Mobilitätsförderung des Thorax mit Evaluation und Dokumentation des Behandlungsverlaufs (z. B. Dehnlagerung, Halbmondlagerung) | |||
Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Überwachen und Beobachten:
–
(ehemaliges) Frühgeborenes (nur Altersgruppen F und K)
–
chronische respiratorische Erkrankung
–
angeborene oder erworbene Fehlbildung des Thorax oder der Wirbelsäule, syndromale, neuromuskuläre sowie angeborene Stoffwechselerkrankung, die die Atmung beeinträchtigt
–
Parese, Plegiezustand nach großem operativen Eingriff
–
Vorhandensein einer Thoraxdrainage
| II. Leistungsbereich Medikamentöse Versorgung | |||
|---|---|---|---|
| Altersgruppe | Leistungsstufe | Art der Leistung | Zuordnungsmerkmal/Maßnahme |
| F, K, J | KS1 | Grundleistungen | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden |
| KS2 | Erweiterte Leistungen | Vorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.: • mind. 2 Kurzinfusionen • einer Dauerinfusion • einer Transfusion • intravenöser Zytostatikagabe (wenn keine fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder Verabreichung von mehreren i.m.-Injektionen, s.c.-Injektionen, i.v.-Injektionen oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung außerhalb der normalen Nahrungsaufnahme bis zu 5 x täglich | |
| KS3 | Besondere Leistungen | Vorbereiten, Nachbereiten und Kontrollieren von z. B.: • mind. 5 Kurzinfusionen • zwei Transfusionen und/oder Transfusionen von mind. 2 Std. • intravenöser Zytostatikagabe (wenn fortlaufende Beobachtung erforderlich ist) oder Komplexes Medikamentenregime mit Verabreichung mind. 6 x täglich | |
| Fortlaufendes Beobachten und Betreuen des Patienten bei Gefahr einer akuten Bedrohung bei z. B.: • zu erwartenden Nebenwirkungen • Provokationstests • einer allergischen Reaktion • Unverträglichkeit, z. B. Übelkeit und Erbrechen • medikamentöser Neueinstellung (z. B. Antikonvulsiva, Insulintherapie) | |||
| KS4 | Hochaufwendige Leistungen | Zu mindestens neun verschiedenen Uhrzeiten Verabreichung der Arzneimittel, die der Patient nicht selbständig einnehmen kann, bei massiver Abwehr/Widerständen/Uneinsichtigkeit bei der Verabreichung von Arzneimitteln oder massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation • Mindestens 12 Arzneimittel/Tag (z. B. Klysmen, Suspensionen, Inhalate, Injektionslösungen, Tabletten, Granulate, die in besonderer Form (z. B. mörsern, auflösen) zubereitet werden müssen) undmindestens drei Applikationszeitpunkte (z. B. morgens, mittags, abends) für die Verabreichung dieser Arzneimittel bei massiver Beeinträchtigung der oralen Arzneimitteleinnahme durch Bewusstseinseinschränkung und • hochaufwendiges (komplexes) Arzneimittelregime entsprechend ärztlicher Anordnung mit hoher Verabreichungsfrequenz oder Multimedikation oder Kau-/Schluckstörung mit starken Auswirkungen auf die Arzneimitteleinnahme | |
| Hochaufwendiges Infusionsregime von mindestens 9 (Kurz-)Infusionen (ohne alleinige Trägerflüssigkeiten) i. v. oder Spritzenpumpe i. v. oder Injektionen in liegende Zugänge i. v. mit Dokumentation und Sicherung eines entsprechenden Zugangs | |||
| III. Leistungsbereich Wund- und Hautbehandlung/Assistieren ärztlicher Tätigkeiten | |||
|---|---|---|---|
| Altersgruppe | Leistungsstufe | Art der Leistung | Zuordnungsmerkmal/Maßnahme |
| F, K, J | KS1 | Grundleistungen | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe KS2, KS3 oder KS4 zugeordnet werden |
| KS2 | Erweiterte Leistungen | Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandswechsel oder Assistenz bei Entfernung von einer Drainage oder einem ZVK etc. | |
| Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder einer Verbrühung mind. 2. Grades | |||
| Auftragen/Einreiben von Salben oder Tinkturen auf eine große Hautregion oder einfacher Verbandswechsel mind. 2 x tägl. | |||
| Vor- und Nachbereiten und Mitwirken bei ärztlichen Tätigkeiten von mindestens 30 Minuten Dauer, z. B. bei einer Lumbalpunktion | |||
| KS3 | Besondere Leistungen | Eines der unter KS2 genannten Kriterien mindestens 2 x täglichoder durch 2 PFK | |
| einfacher Verbandswechsel mind. 3 x tägl. | |||
| KS4 | Hochaufwendige Leistungen | • Hochaufwendige Wundversorgung oder • Versorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder • bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder • aufwendige Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) oder • bei aufwendiger Hautbehandlung oder aufwendigem Verband bedingt durch einen Erschwernisfaktor (siehe Beispielliste)mindestens 30 Minuten 2 x täglich oder 1 x täglich durch 2 PFK wie: – Vor- und Nachbereiten und Assistieren bei aufwendigem Verbandwechsel oder – Vor- und Nachbereiten und Assistieren beim Versorgen einer lokalen Verbrennung oder Verbrühung oder – Auftragen oder Einreiben von Salben oder Tinkturen oder speziellen Wundmaterialien nach ärztl. Anordnung auf eine große Hautregion oder – Anleiten von Eltern/Bezugsperson im Umgang mit dem Material und der Pflege (z. B. Fixateur externe mit Pin-Pflege, Anlegen einer Kompressionsmaske) | |
| Systematisches Wundmanagement • von Wunden bei aufwendiger Wundversorgung von sekundär heilenden Wunden oder Dekubitus (gemäß Assessmentergebnis) oder • bei Verbrennung/Verbrühung (ab 2. Grades bei mindestens 9 Prozent der KOF oder an einer der folgenden Lokalisationen: Gesicht/Hals, Hand, Fuß, Intimbereich) oder • von aufwendiger Wunde nach OP bei Vorliegen eines Erschwernisfaktors (siehe Beispielliste) bestehend aus: – spezifische Wunddiagnose, Rezidivzahl, Wunddauer, -lokalisation, -größe, -rand, -umgebung, -grund, Entzündungszeichen und mögliche Wundheilungsstörungen und – Wundbehandlung, bestehend aus Wundreinigung und/oder Wunddesinfektion sowie Wundauflagen und/oder Auflagenfixierung von mindestens 30 Minuten pro Tag und – systematische Evaluation des Wundheilungsprozesses | |||
Beispielliste (nicht abschließend) für die Altersgruppen F, K und J für Erschwernisfaktoren bei Wund- und Hautbehandlung/ärztl. Assistenz:
–
Kompartmentsyndrom
–
offene Fraktur
–
Hydrozephalus mit externer Ableitung (nur Altersgruppe F)
–
künstlicher Darmausgang
–
künstlicher Blasenausgang
–
OP im Anal-/Urogenitalbereich (z. B. bei Hypospadie, Adrenogenitales Syndrom, anorektale Malformation (exkl. OP bei Phimose))
| IV. Leistungsbereich Begleitung | |||
|---|---|---|---|
| Altersgruppe | Leistungsstufe | Art der Leistung | Zuordnungsmerkmal/Maßnahme |
| F, K, J | KS1 | Grundleistungen | Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt. |
| KS2 | Erweiterte Leistungen | Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt. | |
| KS3 | Besondere Leistungen | Begleitung findet Berücksichtigung in den allgemeinen Leistungsstufen KS1, KS2 und KS3. Erst ab Leistungsstufe KS4 findet eine gesonderte Berücksichtigung statt. | |
| KS4 | Hochaufwendige Leistungen | Fortlaufendes Beobachten und Betreuen (1:1) des Patienten durch eine PFK bei Maßnahmen/ Untersuchungen/Behandlungen außerhalb der Station oder bei einer indizierten Sitzwache durch eine PFK von mindestens 240 Minuten am Tag inkl. Vor- und Nachbereiten (Summe kann addiert werden) | |