Gesetze / Plattformen-Steuertransparenzgesetz

PStTG

§ 16 Anwendung der Sorgfaltspflichten

Es steht meldenden Plattformbetreibern frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17 bis 20 nur in Bezug auf aktive Anbieter durchzuführen.

§ 15 § 17