Gesetze / Plattformen-Steuertransparenzgesetz

PStTG

§ 28 Rechtsweg

(1) Gegen Maßnahmen der Finanzbehörden nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.

(2) Absatz 1 ist auf das Bußgeldverfahren nicht anzuwenden.

§ 27 § 29