Gesetze / Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
PTBAKostO§ 3a Festgebühr bei häufig wiederkehrenden Leistungen
Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen werden Festgebühren gemäß der Anlage 2 erhoben.