Gesetze / Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

PTBAKostO

§ 3a Festgebühr bei häufig wiederkehrenden Leistungen

Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen werden Festgebühren gemäß der Anlage 2 erhoben.

§ 3 § 4