Gesetze / Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

PTBAKostO

§ 4 Sonderaufwendungen

Erfordert die Nutzleistung überdurchschnittliche Aufwendungen für Material, Energie, besondere Prüfanlagen, Meß- und Hilfseinrichtungen oder andere Vorkehrungen oder Hilfsmittel oder verursacht die Nutzleistung sonstige überdurchschnittliche Kosten, so sind diese Sonderaufwendungen entsprechend den Selbstkosten zu berechnen.

§ 3a § 5