Gesetze / Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
PTBAKostO§ 7 Ermäßigung der Gebühr
Ergibt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes der Nutzleistung für den Antragsteller im Einzelfall, daß die nach den §§ 3 bis 5 errechnete Gebühr unverhältnismäßig hoch ist, so kann sie um einen angemessenen Betrag ermäßigt werden.