Gesetze / PTB Besondere Gebührenverordnung
PTBBGebVAnlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2)Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1718)
Abschnitt 1Waffengesetz(WaffG)
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren |
|---|---|---|
| 1 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen gemäß § 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 2 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke gemäß § 24 Absatz 6 WaffG | 200,00 Euro |
(BeschG)
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren |
|---|---|---|
| 1 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 2 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 3 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 4 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 5 | Ausnahmebewilligungen gemäß § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
(BeschussV)
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren |
|---|---|---|
| 1 | Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern gemäß § 8 Absatz 4 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 2 | Maßnahmen gemäß § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln gemäß § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen gemäß § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens gemäß § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 3 | Prüfung von Betriebsanleitungen gemäß § 13 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 4 | Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte gemäß § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 5 | Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten gemäß § 19 Absatz 3 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 6 | Periodische Fabrikationskontrollen gemäß § 22 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |
| 7 | Überprüfungen im Einzelfall gemäß § 23 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 |