Gesetze / Anordnung zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

PTStiftErnAnO

I.

Das Recht zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) wird dem Kurator übertragen.