Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation

PTStiftG

§ 1 Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Museumsstiftung Post und Telekommunikation" wird mit Sitz in Bonn eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

§ 2