Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation

PTStiftG

§ 15 Steuer-, Gebühren- und Abgabenbefreiung

Die Stiftung wird von Steuerpflichten sowie von Gerichtsgebühren und Abgaben, die aus Anlaß ihrer Errichtung entstehen, befreit. Auslagen sind von ihr zu erstatten.

§ 14